Ihr Ansprechpartner im Bereich Winterdienst im Raum Braunschweig berät Sie gerne:
Geschäftsführer
Informieren Sie sich vorab in unseren
Winterdienst-FAQs weiter unten.
0531 693271
zum KontaktformularUnser Winterdienst ist seit vielen Jahren eine zuverlässige Hilfe bei Schnee und Eis. Von Anfang November bis Ende März bieten wir diesen Winterdienst-Service an. Das heißt: Wir räumen und streuen für Sie bei Schnee und Eisglätte öffentliche Gehwege, private Zugänge, Gewerbeflächen und vieles mehr. In den Schneeräum- und Streuarbeiten, die wir übrigens nach den Bedingungen der Stadt Braunschweig ausführen, ist für die öffentlichen Bereiche eine Haftpflichtversicherung im Preis inklusive.
Geschäftsführer
Informieren Sie sich vorab in unseren
Winterdienst-FAQs weiter unten.
0531 693271
zum Kontaktformular
Schnee, Glätte, Eisbildung – jeden Winter kommt es zu Stürzen und Unfällen aufgrund nicht geräumter Gehwege, Parkplätze oder ähnlichem. Doch wer haftet eigentlich für eventuell auftretende Schäden? Mieter, Vermieter, Grundstücksbesitzer, Stadt, Land? Ihr Ansprechpartner im Bereich Winterdienst, Achim Friedrichs, berät Sie gerne. Informieren Sie sich vorab in unseren Winterdienst-FAQs weiter unten.
Wer muss streuen/räumen?
Grundsätzlich trägt der Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht. Dieser kann diese Pflicht allerdings auf seine Mieter umlegen. Das muss im Mietvertrag geregelt sein. Ist dies der Fall, muss der Vermieter dennoch kontrollieren, ob der Mieter seiner Aufgabe nachkommt.
Wann muss gestreut/geräumt werden?
Üblicherweise besteht von 7.00 bis 22.00 Uhr Räum- und Streupflicht. An Sonn- bzw. Feiertagen sogar erst ab 9.00 Uhr. Außer der Mietvertrag oder die örtlichen Bestimmungen sagen etwas anderes. Je nach Wetterlage kann es auch sein, dass außerhalb dieser Zeiträume gestreut werden muss.
Wer haftet bei einem Sturz?
Ganz einfach: Wer versicherungspflichtig ist, haftet. Eine Haftpflichtversicherung könnte einen vorbeugenden Schutz
darstellen, falls wirklich einmal etwas passiert. Übrigens: Schilder wie „Betreten verboten“ oder „Achtung, kein Winterdienst“ entbinden nicht von der Haftung.
Wo muss gestreut/geräumt werden?
Ein Weg muss in der Regel schnee- und eisfrei sein. Das gilt für Einfahrten, Eingänge, Parkplätze etc.
Welches Streumittel darf verwendet werden?
Diese Info finden Sie in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde. In der Regel reicht Split aus. Granulat wird auch gerne verwendet. Ob Sie salzen dürfen, erfahren Sie ebenfalls bei der Stadt.
Was ist, wenn es ununterbrochen schneit?
Diese Frage ist nicht eindeutig geklärt, es gibt dazu keine eindeutige, einheitliche Rechtsprechung. Selbst Oberlandesgerichte haben hier schon auf unterschiedliche Art und Weise entschieden. Solange es Sinn macht, sollte man jedenfalls streuen und räumen.